5. Rücktritt

a) Der/die Teilnehmer/-in kann jederzeit vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. Aus Gründen der Nachweisbarkeit wird eine schriftliche Rücktrittserklärung verlangt. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Teilnahmepreises ist keine Rücktrittserklärung.

b) Tritt der/die Teilnehmer/-in vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ergibt sich aus den Angaben in der Ausschreibung. Sollte dort nichts Abweichendes angegeben sein, gelten folgende Stornobedingungen:

  • Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • Stornierung 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnahmepreises
  • Stornierung 14 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Teilnahmepreises
  • Stornierung 3 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nichterscheinen: 100% des Teilnahmepreises

Bei einer reinen Online-Veranstaltung ohne Zusendung von Materialien oder Hilfsmitteln in analoger Form gelten folgende Stornobedingungen:

  • Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • Stornierung 14 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnahmepreises
  • Stornierung 3 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nichterscheinen: 100% des Teilnahmepreises

c) Der Veranstalter kann bei einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung aus dem Vertragsverhältnis durch den/die Teilnehmer/-in von diesem Vertrag zurücktreten, insbesondere bei nicht fristgerechter Zahlung des Teilnahmebeitrags

d) Der Veranstalter kann bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung benannten Termin vor Veranstaltungsbeginn von diesem Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Veranstaltung nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der Veranstalter die Teilnehmenden unverzüglich davon informieren.