Vergabe von Projektmitteln aus dem Jugenddankopfer
Gruppen der Ev. Jugend in Sachsen (Junge Gemeinden, Vereine und Verbände der Ev. Jugend, Ephoraljugendarbeit, Landesjugendpfarramt) können zur Umsetzung von besonderen Projekten Mittel aus dem Jugenddankopfer beantragen. Vorrangig sollen Projekte unterstützt werden, die mit öffentlichen Mitteln nicht oder nur unzureichend gefördert werden und ohne die beantragten Projektmittel nicht durchführbar sind. Die Förderung kann bis zu maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen, jedoch nicht mehr als 3.000 €.
Bitte beachtet die Antragsfrist. Anträge sollen bis zum 15. Februar des laufenden Jahres vorliegen.
Über Projekt mit einer Fördersumme von über 1.500 € entscheidet die Landesjugendkammer, über Anträge mit einer Fördersumme bis 1.500 € der Vorstand der Landesjugendkammer.
Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Wir beraten euch gern zu euren Fragen rund um diese Projektförderung.
Deine Ansprechpersonen
Annett Lindner
Sachbearbeitung
Sekretariat Landesjugendpfarrer