Förderung für Freizeiten mit jungen Menschen mit und ohne Behinderung
Für Rüstzeiten, die das Miteinander junger Menschen mit und ohne Behinderung in Sachsen fördern, stehen Fördermittel zur Verfügung. Es soll dabei der finanzielle Mehraufwand gefördert werden, der entstehen kann, wenn Menschen mit Behinderung an einer Maßnahme teilnehmen.
Förderfähig sind Maßnahmen für Kinder und Jugendliche (7-27 Jahre), an denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam teilnehmen. Die Förderung beträgt maximal 500 € und ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar.